Ergänzungen zur Fristverlängerung zum 30. September 2024

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) hat uns ergänzende Informationen zur Fristverlängerung zur Verfügung gestellt.

Mit der Fristverlängerung wird es, wie auch bisher seitens des Bundes regelmäßige Erinnerungsschreiben für alle prüfenden Dritten mit ausstehenden Schlussabrechnungen geben. Derzeit sind weitere Erinnerungsschreiben geplant. Für

Mitte April 2024,
Ende Juni 2024 und
Mitte August 2024

Neben den bereits beantragten Fristverlängerungen, gibt es auch noch Fälle mit vorläufigen Bewilligungen, für die kein Organisationsprofil angelegt wurde.

Für diese „Nichtrückmelder“ wird aktuell geklärt, ob es zu einer letztmaligen Anhörung kommen kann, oder ob direkt ein Rückforderungsbescheid erstellt wird. Nach Angaben des BMWK ist es derzeit – aber nur noch sehr kurzfristig technisch noch möglich, ein Organisationsprofil anzulegen und gleichzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Dadurch ist die Gefahr einer direkten Rückforderung der Corona-Hilfen verhindert.

Schreiben der Investitionsbank Schleswig-Holstein vom 27. März 2024.